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Akkreditierungsrichtlinien der DLG für
Journalisten und Content Creator

Diese Richtlinien gelten für alle Veranstaltungen der DLG e.V. sowie verbundener Unternehmen. Sie dienen einer professionellen, sicheren und geordneten Medienberichterstattung. Mit Beantragung oder Nutzung der Akkreditierung werden sie anerkannt.

Bitte nutzen Sie für Ihre Akkreditierung unser Online-Portal.

Präambel

Diese Richtlinien gelten für alle Veranstaltungen der DLG e.V. sowie verbundener Unternehmen (nachfolgend: „DLG“). Sie dienen einer professionellen, sicheren und geordneten Medienberichterstattung sowie dem Schutz der Interessen von Besuchern, Ausstellern, Partnern, Medienvertretern und Veranstaltern. Mit Beantragung oder Nutzung der Akkreditierung werden sie anerkannt.

1. Geltungsbereich

Die Richtlinien gelten für alle akkreditierten Journalisten, Content Creator, Influencer, Fotografen, Filmteams, Podcaster und sonstigen Medienvertreter. 

2. Grundsätze

Die Akkreditierung dient ausschließlich der journalistischen, redaktionellen oder fachbezogenen Berichterstattung. Es besteht kein Anspruch auf Akkreditierung. Die Entscheidung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Nachweise und der Relevanz des Mediums bzw. Kanals. Akkreditierungen sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Akkreditierungsportal der DLG unter folgendem Link:

1. Journalisten

VORAB-AKKREDITIERUNG

Journalisten

Akkreditieren Sie sich jetzt über unser Online-Portal. Bitte halten Sie Ihren Presseausweis oder entsprechende Tätigkeitsnachweise bereit.

2. Content Creatoren

VORAB-AKKREDITIERUNG

Content Creator & Influencer

Reichen Sie bis zu drei Links Ihrer relevanten Kanäle ein. Die DLG prüft Ihren Antrag auf Basis der eingereichten Unterlagen.

3. Akkreditierungsberechtigte Personen

3.1 Journalisten

a) Mit Presseausweis

Vorlage eines gültigen Presseausweises (Vorder- und Rückseite).

b) Ohne Presseausweis

Nachweis journalistischer Tätigkeit, z. B. durch:

  • veröffentlichten redaktionellen Beitrag (max. sechs Monate alt),
  • aktuelles Impressum mit Namensnennung,
  • Redaktionsauftrag,
  • Nachweis einer Tätigkeit für Schüler- oder Jugendmedien.

Personen unter 14 Jahren können nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder aufsichtspflichtigen volljährigen Person akkreditiert werden.

3.2 Content Creator und Influencer

Erforderlich sind bis zu drei Links zu den relevanten Kanälen.

Die Kanäle müssen:

  • seit mindestens sechs Monaten bestehen,
  • eindeutig der antragstellenden Person zugeordnet werden können,
  • den Namen der Person oder ein rechtskonformes Impressum enthalten,
  • regelmäßig aktualisiert werden,
  • thematisch zur Veranstaltung oder deren Zielgruppen passen.

Bei der Prüfung berücksichtigt die DLG insbesondere:

  • fachliche Relevanz,
  • Qualität und Professionalität,
  • Regelmäßigkeit der Veröffentlichungen,
  • Transparenz der Urheberschaft,
  • Reichweite und Interaktion.

Eine hohe Reichweite allein begründet keinen Anspruch auf Akkreditierung.

4. Prüfung und Entscheidung

4. Prüfung und Entscheidung

Die DLG kann fehlende bzw. weitere Nachweise vom Antragsteller anfordern. 

Akkreditierungsentscheidungen erfolgen nach Einzelfallprüfung in pflichtgemäßem Ermessen. Ablehnungen müssen nicht begründet werden.

Anträge können mit ergänzten Nachweisen erneut eingereicht werden.

5. Nutzung der Akkreditierung

Die Akkreditierung berechtigt ausschließlich zur Berichterstattung.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Vertriebs- oder Verkaufstätigkeiten,
  • Werbe- und Promotionsmaßnahmen ohne Zustimmung der DLG,
  • Marktforschung,
  • sonstige kommerzielle Aktivitäten ohne unmittelbaren Bezug zur Berichterstattung.

Auftragsinhalte für Aussteller, Sponsoren oder andere Geschäftspartner sind auf Anfrage offenzulegen. Gesetzliche Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten bleiben unberührt.

6. Film-, Foto- und Tonaufnahmen

Es sind alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zu Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechten und Medienrecht, einzuhalten.

Dazu zählen insbesondere:

  • Persönlichkeitsrechte sind zu respektieren.
  • Veröffentlichungen identifizierbarer Personen müssen rechtlich zulässig sein.
  • Entwürdigende oder offensichtlich unerwünschte Darstellungen sind unzulässig.
  • Sicherheitsrelevante Informationen dürfen nicht in sicherheitsgefährdender Weise dokumentiert oder veröffentlicht werden.
  • Vorgaben von Ausstellern zu Aufnahmen an deren Ständen sind zu beachten.
  • In sensiblen oder stark frequentierten Bereichen ist besondere Rücksicht auf Sicherheit und Betriebsabläufe zu nehmen.

7. Verhaltensregeln auf dem Messegelände

Medienvertreter sind zu professionellem, respektvollem und verantwortungsvollem Verhalten verpflichtet.

Untersagt sind insbesondere:

  • Darstellung oder Nutzung unberechtigter Zugänge zu gesperrten Bereichen,
  • Übernachtungen auf dem Messegelände sowie deren Inszenierung oder Bewerbung,
  • Veröffentlichung vertraulicher, nicht öffentlicher oder sicherheitsrelevanter Informationen,
  • Betreten nicht freigegebener Bereiche ohne Genehmigung,
  • Störungen des Veranstaltungsbetriebs,
  • Einsatz von Drohnen oder Technik ohne erforderliche Genehmigungen,
  • rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Inhalte,
  • Förderung gefährlicher Verhaltensweisen,
  • störende oder belästigende Aktionen, Pranks oder Challenges.

8. Hausrecht und Sanktionen

Die DLG übt das Hausrecht aus und kann Akkreditierungen jederzeit widerrufen oder entziehen, insbesondere bei Verstößen gegen:

  • diese Richtlinien,
  • die Hausordnung,
  • gesetzliche Vorschriften,
  • behördliche Auflagen,
  • berechtigte Interessen der DLG, ihrer Aussteller oder Besucher.

In diesen Fällen kann ein sofortiger Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Weitergehende zivil- oder strafrechtliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

9. Schlussbestimmungen

Mit Beantragung oder Nutzung der Akkreditierung werden diese Richtlinien anerkannt. Die DLG kann die Richtlinien für künftige Veranstaltungen jederzeit anpassen oder ergänzen.


Stand: August 2026.

Kontakt

Katica Dankic
+49 69 24788-203 • [email protected]